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Adressanforderungen Schweizer Post

Briefe in die Schweiz werden, nachdem sie gedruckt wurden, an die Schweizer Post für die Zustellung weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt liegt die weitere Verantwortung bei der Schweizer Post. Damit Ihre Briefe reibungslos und zu den vereinbarten Preisen durch die Schweizer Post verarbeitet werden können, ist es wichtig, dass die Empfängeradressen spezifische Anforderungen einhalten.

Die wichtigsten Adressanforderungen der Schweizer Post haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Um unsere Kunden bestmöglich bei der Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen, überprüft Pingen seit dem 01. Juli 2024 bei Briefen in die Schweiz die Empfängeradresse auf zusätzliche Anforderungen. Zu der Adressüberprüfung von Pingen

Sollte es bei der Verarbeitung der Empfängeradresse zu Problemen kommen, kann die Schweizer Post den Brief zurückweisen oder nur gegen einen Aufpreis befördern. In solchen Fällen erfolgt keine Kostenrückerstattung, da der Absender für die korrekte Adressierung verantwortlich ist und die Kosten den zusätzlichen Aufwand der Verarbeitung abdecken. Um sicherzustellen, dass die Adresse den postalischen Adressanforderungen entspricht, empfehlen wir, einen Testbrief über Pingen zu versenden und die erfolgreiche Zustellung zu überprüfen. Auf diese Weise können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, um eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.

Adressanforderungen der Schweizer Post:

Adressplatzierung

Damit die Empfängeradresse im Sichtfenster vom Briefumschlag gut lesbar ist, muss die Adresse innerhalb vom Adressbereich platziert werden. Folgende Maße sind hier zu beachten:

  • Abstand vom Rand: 22 mm von links (x), 60 mm von oben (y)
  • Adressbereich Größe: 85.5 mm x 25.5mm
Korrekte Adressplatzierung Schweiz

Adressaufbau

Damit die Empfängeradresse durch die Schweizer Post verarbeitet werden kann, muss folgende Reihenfolge eingehalten werden:

  • Anrede (optional)
  • Name des Empfängers oder der Firma
  • Weitere Empfängerbezeichnungen (optional)
  • Straße und Hausnummer bzw. Postfach und Postfachnummer in einer Zeile in dieser Reihenfolge angeben.
  • 4-stellige Postleitzahl und Bestimmungsort in einer Zeile in dieser Reihenfolge, ohne eine Komma-Trennung zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort. Auf zusätzliche Angaben zum Empfängerland (Länderkennzeichen oder ISO-Kennung) muss zwingend verzichtet werden.

In der Regel von der Schweizer Post akzeptiert:

Korrekte Beispiele Adressaufbau Schweiz

In der Regel von der Schweizer Post nicht akzeptiert:

Negative Beispiele Adressaufbau Schweiz

Schriften

Die Schweizer Post gibt spezifische Angaben für die Schriftformatierung vor:

Korrektes Beispiel Schriftformatierung Schweiz

Schriftgröße (Versalhöhe)
Mindestens: 3 mm (ca. 9 pt Schrift)
Höchstens: 9.8 mm (ca. 28 pt Schrift)
Empfohlene Schriftgröße:
10 pt bis 12 pt im Schriftschnitt «regular» (normal)

Zeilenabstand (Durchschuss)
Zeilenabstand zwischen den Unterlängen der oberen Zeile und den Oberlängen der unteren Zeile:
Mindestens: 1 mm
Höchstens: 1,5 mm

Schriftart & Farbe
Damit die Empfängeradresse gut gelesen werden kann, ist eine klare Schrift mit einer gut lesbaren Schriftgröße zwingend erforderlich.

  • Empfohlene Schriftarten: Arial, Frutiger, Helvetica, Times oder Univers
  • Einheitliche Schrift
  • Schriftfarbe: Schwarz
  • Keine Kursivschriften oder Zierschriften
  • Keine Serifenschrift
  • Keine Negativ- oder Fettschriften
  • Keine Schriften mit zusammenhängenden Buchstaben
  • Keine 3D oder schattierte Schriften

In der Regel von der Schweizer Post nicht akzeptiert:

Negative Beispiele Schriften Schweiz

Weitere Feinheiten zur Gestaltung:

Die Schweizer Post gibt weitere Anforderungen zur Adressgestaltung vor:

  • Mindestens drei, maximal sechs Zeilen
  • Keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen
  • Weder Postleitzahl noch Ort unterstreichen oder gesperrt schreiben
  • 5 mm ausserhalb vom Adressbereich freihalten

In der Regel von der Schweizer Post nicht akzeptiert:

Negative Beispiele Adressformatierung Schweiz

Eine ausführliche Dokumentation der Anforderungen der Schweizer Post finden Sie hier: https://www.post.ch/-/media/portal-opp/pm/dokumente/briefe-spezifikation-gestaltung.pdf?vs=19&sc_lang=de&hash=BB181E74C5D3A0D1D49A954793EA670A

Adressüberprüfung bei Pingen (seit dem 01. Juli 2024)

Um Ihnen zu helfen, die Anforderungen der Schweizer Post zu erfüllen, überprüft Pingen seit dem 01. Juli 2024 bei Briefen in die Schweiz die Empfängeradresse zusätzlich auf die Einhaltung weiterer Anforderungen.

Sollte Pingen erkennen, dass ein Dokument die Adressanforderungen nicht einhält, bekommt es nach dem Upload den Status «Aktion erforderlich». Über die «Deckblatt-Funktion» lässt sich die Empfängeradresse direkt über Pingen korrigieren. Mit dieser Funktion wird automatisch eine neue Seite vor das betreffende Dokument hinzugefügt. Hierbei kann die Adresse unter Einhaltung der Adressanforderungen erneut eingegeben und so auf dem Deckblatt platziert werden.

Folgende Anforderungen werden seit dem 01. Juli 2024 in Pingen überprüft:

Unerlaubte Inhalte in der Postleitzahl Zeile

In der Adresszeile mit der Postleitzahl und dem Ort muss die Postleitzahl jeweils vor dem Ort stehen. Zudem darf sich kein Zeichen (wie z.B. Komma oder Bindestrich) zwischen der Postleitzahl und dem Ort befinden. Beide Informationen müssen mit einem Leerzeichen getrennt sein. Pingen prüft, ob die Reihenfolge stimmt und sich ein Leerzeichen nach der Postleitzahl befindet.

Zudem sollten Länderbezeichnungen vor der Postleitzahl wie beispielsweise CH- oder CH vermieden werden, da diese seitens der Post nicht mehr akzeptiert werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Zeile mit der Postleitzahl einzig die Postleitzahl und der Ort stehen und diese durch einen Leerschlag getrennt sind. Also z.B. 3000 Bern (und nicht «3000, Bern» bzw. «CH-3000 Bern», bzw. «CH 3000 Bern» oder «Bern 3000»).

Postleitzahl ist nicht 4-stellig

In der Schweiz gelten Postleitzahlen, die nicht 4-Stellig sind, als ungültig. Sollte eine Empfängeradresse eine Postleitzahl mit weniger oder mehr als 4 Stellen haben, wird diese von Pingen abgelehnt. Pingen prüft, ob auf der letzten bzw. zweitletzten Adresszeile eine 4-stellige Postleitzahl steht.

Bitte stellen Sie sicher, dass die PLZ eine durchgehende 4-stellige Zahl ist. Also z.B. 3000 Bern (und nicht «300 Bern» bzw. 3 000 Bern»).

Sofern der Brief nicht in die Schweiz gesendet werden soll, stellen Sie bitte sicher, dass auf der letzten Adresszeile einzig das Empfängerland in einer der unterstützen Schreibweisen angegeben ist.

Länderbezeichnung auf der Postleitzahl Zeile

Die Schweizer Post gibt vor, dass das Land jeweils als einziger Inhalt auf der letzten Adresszeile stehen darf. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl eine Länderbezeichnung (wie z.B. «Schweiz» bzw. «Suisse» oder «Österreich») befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Landesbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Landesbezeichnung hat. Also z.B. 3000 Bern (und nicht «3000 Bern Schweiz» bzw. «3000 Bern, Schweiz» oder «1000 Wien, Österreich»).

Unerlaubte Adressstruktur (Demnächst)

Beim Versand in die Schweiz muss zwingend ein Empfänger in der Adresse angegeben werden. Auch sind zwischen den verschiedenen Adresszeilen keine leeren Zeilen (bzw. Zeilen ohne Inhalt) erlaubt. Auf die Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer bzw. Postfach muss zwingend die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgen. Zudem dürfen weder die Angaben der Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer noch die Adresszeile mit der PLZ/Ort über mehrere Adresszeilen aufgeteilt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse einen Empfänger und keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen enthält, auf die Adresszeile mit dem Straßennamen bzw. Postfach die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgt und sowohl die Adresszeile mit dem Straßennamen wie auch die Adresszeile mit der PLZ/Ort so gekürzt werden, dass diese jeweils auf eine Adresszeile passen.

Wichtig:

Pingen kann aus technischen Gründen keine vollständige Verifizierung der Anforderung seitens der Schweizer Post vornehmen. Die Adressprüfung seitens Pingen dient einzig der Unterstützung, diverse Probleme bereits vor dem Versand erkennen zu können. Es obliegt jedoch dem Absender sicher zu stellen, dass die über Pingen in die Schweiz aufgegebenen Briefe den Bestimmungen der Schweizer Post entsprechen. Allfällige Mehraufwände aufgrund inkorrekter Adressierung werden seitens Pingen weiter verrechnet.

Hinweis: Die Abbildungen in diesem Beitrag sind nicht maßstabsgetreu.

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