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Adressanforderungen Österreichische Post

Briefe nach Österreich werden, nachdem sie gedruckt wurden, an die Österreichische Post für die Zustellung weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt liegt die weitere Verantwortung bei der Österreichischen Post. Damit Ihre Briefe reibungslos und zu den vereinbarten Preisen durch die Österreichische Post verarbeitet werden können, ist es wichtig, dass die Empfängeradressen spezifische Anforderungen einhalten.

Die wichtigsten Adressanforderungen der Österreichische Post haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Um unsere Kunden bestmöglich bei der Einhaltung dieser Anforderungen zu unterstützen, überprüft Pingen seit dem 01. Juli 2024 bei Briefen nach Österreich die Empfängeradresse auf zusätzliche Anforderungen. Zu der Adressüberprüfung von Pingen

Sollte es bei der Verarbeitung der Empfängeradresse zu Problemen kommen, kann die Österreichische Post den Brief zurückweisen oder nur gegen einen Aufpreis befördern. In solchen Fällen erfolgt keine Kostenrückerstattung, da der Absender für die korrekte Adressierung verantwortlich ist und die Kosten den zusätzlichen Aufwand der Verarbeitung abdecken. Um sicherzustellen, dass die Adresse den postalischen Adressanforderungen entspricht, empfehlen wir, einen Testbrief über Pingen zu versenden und die erfolgreiche Zustellung zu überprüfen. Auf diese Weise können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, um eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.

Adressanforderungen der Österreichischen Post:

Adressplatzierung

Damit die Empfängeradresse im Sichtfenster vom Briefumschlag gut lesbar ist, muss die Adresse innerhalb vom Adressbereich platziert werden. Folgende Maße sind hier zu beachten:

  • Abstand vom Rand: 22 mm von links (x), 60 mm von oben (y)
  • Adressbereich Größe: 85.5 mm x 25.5mm
Korrekte Adressplatzierung Niederlande

Adressaufbau

Damit die Empfängeradresse durch die Österreichische Post verarbeitet werden kann, muss folgende Reihenfolge eingehalten werden:

  • Anrede (optional)
  • Name des Empfängers oder der Firma
  • Weitere Empfängerbezeichnungen (optional)
  • Straße und Hausnummer bzw. Postfach und Postfachnummer in einer Zeile in dieser Reihenfolge angeben. Zusatzangaben wie Stiege, Türcode und weitere Angabe müssen jedoch entweder nach der Hausnummer mit einem '/' separiert werden oder auf der Adresszeile darüber angegeben werden.
  • 4-stellige Postleitzahl und Bestimmungsort in einer Zeile in dieser Reihenfolge, ohne eine Komma-Trennung zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort. Auf zusätzliche Angaben zum Empfängerland (Länderkennzeichen oder ISO-Kennung) muss zwingend verzichtet werden.

In der Regel von der Österreichischen Post akzeptiert:

Korrekte Beispiele Adressaufbau Österreich

In der Regel von der Österreichischen Post nicht akzeptiert:

Negative Beispiele Adressaufbau Österreich

Schriften

Die Österreichische Post gibt spezifische Angaben für die Schriftformatierung vor:

Korrektes Beispiel Schriftformatierung Österreich

Schriftgröße (Versalhöhe)
Mindestens: 2,5 mm
Höchstens: 4,7 mm
Empfohlene Schriftgröße: 10 pt bis 12 pt im Schriftschnitt «regular» (normal)

Zeichenabstand
Ende eines Zeichens bis zum Anfang eines nächsten Zeichens:
Mindestens: 0,2 mm
Höchstens: 0,4 mm

Wortabstand
Der Abstand zwischen Ziffernblöcken und Wörtern:
Mindestens: 1,0 mm
Höchstens: 4,0 mm
In der Regel ein oder zwei Leerzeichen

Zeilenabstand (Durchschuss)
Zeilenabstand zwischen den Unterlängen der oberen Zeile und den Oberlängen der unteren Zeile:
Mindestens: 1,0 mm
Höchstens: 2,5 mm

Schriftart & Farbe
Damit die Empfängeradresse gut gelesen werden kann, ist eine klare Schrift mit einer gut lesbaren Schriftgröße zwingend erforderlich.

  • Empfohlene Schriftarten: Arial, Franklin, Verdana, Helvetica, Univers, Comic Sans MS oder Futura
  • Einheitliche Schrift
  • Schriftfarbe: Schwarz
  • Keine Kursivschriften oder Zierschriften
  • Keine Serifenschrift
  • Keine Negativ- oder Fettschriften
  • Keine Schriften mit zusammenhängenden Buchstaben
  • Keine 3D oder schattierte Schriften

In der Regel von der Österreichischen Post nicht akzeptiert:

Negative Beispiele Schriften Österreich

Weitere Feinheiten zur Gestaltung:

Die Österreichische Post gibt weitere Anforderungen zur Adressgestaltung vor:

  • Adresse muss linksbündig geschrieben sein
  • Einzig folgende Sonderzeichen verwenden (Punkt, Beistrich, Apostroph, Bindestrich, Und-Zeichen (&) sowie Schrägstrich)
  • Keine Linien, Unterstreichungen oder Umrahmungen in der Adresse
  • Keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen
  • Weder Postleitzahl noch Ort unterstreichen oder gesperrt schreiben
  • 5 mm ausserhalb vom Adressbereich freihalten

In der Regel von der Österreichischen Post nicht akzeptiert:

Negative Beispiele Adressformatierung Österreich

Eine ausführliche Dokumentation der Anforderungen der Österreichischen Post finden Sie hier: https://assets.post.at/-/media/Dokumente/De/AGB/BB-Maschinenfaehigkeit-01042020.pdf

Adressüberprüfung bei Pingen (seit dem 01. Juli 2024)

Um Ihnen zu helfen, die Anforderungen der Österreichischen Post zu erfüllen, überprüft Pingen seit dem 01. Juli 2024 bei Briefen nach Österreich die Empfängeradresse zusätzlich auf die Einhaltung weiterer Anforderungen.

Sollte Pingen erkennen, dass ein Dokument die Adressanforderungen nicht einhält, bekommt es nach dem Upload den Status «Aktion erforderlich». Über die «Deckblatt-Funktion» lässt sich die Empfängeradresse direkt über Pingen korrigieren. Mit dieser Funktion wird automatisch eine neue Seite vor das betreffende Dokument hinzugefügt. Hierbei kann die Adresse unter Einhaltung der Adressanforderungen erneut eingegeben und so auf dem Deckblatt platziert werden.

Folgende Anforderungen werden seit dem 01. Juli 2024 in Pingen überprüft:

Unerlaubte Inhalte in der Postleitzahl Zeile

In der Adresszeile mit der Postleitzahl und dem Ort muss die Postleitzahl jeweils vor dem Ort stehen. Zudem darf sich kein Zeichen (wie z.B. Komma oder Bindestrich) zwischen der Postleitzahl und dem Ort befinden. Beide Informationen müssen mit einem Leerzeichen getrennt sein. Pingen prüft, ob die Reihenfolge stimmt und sich ein Leerzeichen nach der Postleitzahl befindet.

Zudem sollten Länderbezeichnungen vor der Postleitzahl wie beispielsweise AT- oder AT vermieden werden, da diese seitens der Post nicht mehr akzeptiert werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Zeile mit der Postleitzahl einzig die Postleitzahl und der Ort stehen und diese durch einen Leerschlag getrennt sind. Also z.B. 1020 Wien (und nicht «1020, Wien» bzw. «AT 1020 Wien» bzw. «AT1020 Wien» oder «Wien 1020»).

Postleitzahl ist nicht 4-stellig

In Österreich gelten Postleitzahlen, die nicht 4-Stelllig sind, als ungültig. Sollte eine Empfängeradresse eine Postleitzahl mit weniger oder mehr als 4 Stellen haben, wird diese von Pingen abgelehnt. Pingen prüft, ob auf der letzten bzw. zweitletzten Adresszeile eine 4-stellige Postleitzahl steht.

Bitte stellen Sie sicher, dass die PLZ eine durchgehende 4-stellige Zahl ist. Also z.B. 1020 Wien (und nicht «120 Wien» bzw. 1 020 Wien» oder «1’020 Wien»).

Sofern der Brief nicht nach Österreich gesendet werden soll, stellen Sie bitte sicher, dass auf der letzten Adresszeile einzig das Empfängerland in einer der unterstützen Schreibweisen angegeben ist.

Länderbezeichnung auf der Postleitzahl Zeile

Die Österreichische Post gibt vor, dass das Land jeweils als einziger Inhalt auf der letzten Adresszeile stehen soll. Aus diesem Grund prüft Pingen, ob sich auf der Zeile mit der Postleitzahl eine Länderbezeichnung (wie z.B. «Österreich» bzw. «Austria» oder «Schweiz») befindet.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Landesbezeichnung auf der letzten Adresszeile steht und die Adresszeile mit der PLZ keine Landesbezeichnung hat. Also z.B. 1020 Wien (und nicht «1020 Wien Österreich» bzw. «1020 Wien, Austria» oder «3000 Bern, Schweiz»).

Unerlaubte Adressstruktur (Demnächst)

Beim Versand nach Österreich muss zwingend ein Empfänger in der Adresse angegeben werden. Auch sind zwischen den verschiedenen Adresszeilen keine leeren Zeilen (bzw. Zeilen ohne Inhalt) erlaubt. Auf die Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer bzw. Postfach muss zwingend die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgen. Zudem dürfen weder die Angaben der Adresszeile mit dem Straßennamen/Hausnummer noch die Adresszeile mit der PLZ/Ort über mehrere Adresszeilen aufgeteilt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse einen Empfänger und keine Leerzeilen zwischen den Adresszeilen enthält, auf die Adresszeile mit dem Straßennamen bzw. Postfach die Adresszeile mit der PLZ/Ort folgt und sowohl die Adresszeile mit dem Straßennamen wie auch die Adresszeile mit der PLZ/Ort so gekürzt werden, dass diese jeweils auf eine Adresszeile passen.

Wichtig:

Pingen kann aus technischen Gründen keine vollständige Verifizierung der Anforderung seitens der Österreichischen Post vornehmen. Die Adressprüfung seitens Pingen dient einzig der Unterstützung, diverse Probleme bereits vor dem Versand erkennen zu können. Es obliegt jedoch dem Absender sicher zu stellen, dass die über Pingen nach Österreich aufgegebenen Briefe den Bestimmungen der Österreichischen Post entsprechen. Allfällige Mehraufwände aufgrund inkorrekter Adressierung werden seitens Pingen weiter verrechnet.

Hinweis: Die Abbildungen in diesem Beitrag sind nicht maßstabsgetreu.

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