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Mehrwertsteuer Abrechnung

Anfallende Mehrwertsteuern werden abhängig von den lokalen Gesetzen für das angegebene Land in der Rechnungsanschrift beim Kauf der Credits berechnet. Da sich die Versandpreise bei Pingen ohne Mehrwertsteuer verstehen, wird eine allfällige Mehrwertsteuer direkt beim Kauf der Credits belastet.

Bei Kunden aus der Schweiz wird beim Kauf von Credits direkt die Schweizer Mehrwertsteuer berechnet und anschliessend auf dem Kaufbeleg entsprechend ausgewiesen.

Für Kunden ausserhalb der Schweiz wendet Pingen das sogenannte Reverse-Charge Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) an. Hierbei wird beim Credits Kauf bei Pingen keine Mehrwertsteuer erhoben. Stattdessen erhält der Kaufbeleg einen Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren zusammen mit allen erforderlichen Informationen. Die Mehrwertsteuer muss hierbei vom Kunden direkt an das jeweilige Finanzamt zum lokal gültigen Mehrwertsteuersatz abgeführt werden.

Wo lässt sich die Mehrwertsteuernummer hinterlegen?

Die Mehrwertsteuernummer lässt sich unter dem Menüpunkt «Organisation verwalten» --> «Bezahlung & Credits» über die Rechnungsanschrift hinterlegen. Es lässt sich nur im Tab «Firma» eine Mehrwertsteuernummer hinterlegen.

Die Mehrwertsteuernummer lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern. Wenn Sie eine andere Mehrwertsteuernummer verwenden möchten, erstellen Sie bitte eine neue Organisation oder wenden Sie sich an den Support.
Rechnungsadresse hinterlegen
Mehrwertsteuernummer hinterlegen

Angabe der Mehrwertsteuernummer in Abrechnungsdokumenten

In allen Abrechnungsdokumenten wie Rechnungen, Kaufbelege oder Gutschriften wird die Mehrwertsteuernummer für steuerliche Zwecke aufgeführt.

Mehrwertsteuern Abgabe pro Land

Mehrwertsteuer für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und Liechtenstein

Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein wird die Mehrwertsteuer direkt beim Kauf von Credits mit dem Steuersatz von 7.7 % berechnet.

Die Eingabe der Mehrwertsteuernummer ist für diese Länder optional.

Mehrwertsteuer für Unternehmen mit Sitz in der EU (Reverse Charge)

Unternehmen mit Sitz in der EU müssen die Umsatzsteuer selbstständig an das Finanzamt abführen. Die Mehrwertsteuer für die Länder in der EU wird deshalb nicht direkt über Pingen verrechnet.

Für Unternehmen innerhalb der EU ist die Angabe der Mehrwertsteuernummer obligatorisch.

Mehrwertsteuer für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU (Reverse Charge)

Für Länder ausserhalb der EU wird ebenfalls das Reverse Charge Verfahren verwendet. Das bedeutet, dass Unternehmen mit dem Sitz ausserhalb der EU (ausser Schweiz und Liechtenstein) sich selbst informieren müssen, wie die Mehrwertsteuer in Ihrem Land abzuführen ist.

Auch hier ist die Angabe der Mehrwertsteuernummer obligatorisch.

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